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Offene Sprechstunde

Die "Offene Sprechstunde" ist gedacht für Notfälle, akute Erkrankungen, kurze Kontrolluntersuchungen - suchen Sie uns nach eigenem Ermessen zu folgenden Zeiten auf:

Anmeldezeit
    


Montag – Freitag: 07:30




















Wartezeitprognosen in der "Offenen Sprechstunde" sind schwierig abzugeben. Wenn Sie angemeldet sind, werden Sie in jedem Fall auch behandelt.

Bei zu großem Patientenandrang ist es aus medizinischer Sorgfaltspflicht manchmal leider nicht zu umgehen, dass wir Sie auf einen Termin am Nachmittag oder am nächsten Tag verweisen.

Trotz sorgfältiger Terminplanung sind durch Notfälle oder Praxisvertretungen Wartezeiten nicht immer zu vermeiden - hier empfielt sich dann ein Stadtbummel oder die Erledigung anderer Angelegenheiten - die Reihenfolge Ihrer Anmeldung ändert sich nicht.
 
Durch das Nebeneinander von "Offener Sprechstunde" und Terminvergabe aber auch, dass sich das Praxisteam in unterschiedlichen Funktionen um die Patienten kümmert, ist die Reihenfolge des Aufrufens unabhängig von dem Zeitpunkt Ihrer Anmeldung.
 
Sprechstunden
Wir bieten feste Termine aber auch  eine "Offene Sprechstunde" an. Erstuntersuchungen, Hautkrebsvorsorge, Allergietestung, Laserbehandlung, Laboruntersuchungen und Operationen werden terminiert.

Montag 7.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
     
Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr  
     
Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 7.30 - 12.00 Uhr  


Im Rahmen dieser Öffnungszeiten sind jederzeit möglich:
  • Stickstoffbehandlung
  • Hyposensibilisierungsbehandlung
  • Lichttherapie
  • Verbandswechsel

Es wird empfohlen, sich nicht gegen Ende der Sprechstunde vorzustellen.


 
 
Telefonsprechstunde
Ärztliche telefonische Auskunft ist während der Sprechzeiten möglich. Wir bitten Sie um etwas Geduld bis Sie zu einem der Ärzte durchgestellt werden.
Urlaub und Vertretung
Wir haben ganzjährig durchgehend geöffnet. Kurzfristig notwendige Änderungen geben wir rechtzeitig durch Aushang und auf unserem Anrufbeantworter bekannt!
Krankenversichertenkarte
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind,
denken Sie bitte daran, uns im Behandlungsfall schon beim ersten Kontakt die Versichertenkarte vorzulegen.

Aus kassenrechtlichen Gründen können wir nur dann Leistungen für
Sie erbringen. Wir werden selbstverständlich auch gerne bei einem
Überweisungsschein für Sie tätig.

Wird von Ihnen beides nicht vorgelegt, gehen wir davon aus, dass
Sie eine Privatrechnung wünschen.

Abrechnungsquartale beginnen am:

    • 01.01.
    • 01.04
    • 01.07
    • 01.10

des Jahres.